Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.      Geltungsbereich

 

1.1. Für Angebote, die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie für damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen des durch Herrn Ingo Pelke vertretenden  Einzelunternehmens easymusic-os gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ergänzende Gültigkeit haben die Formulare: Buchungsbestätigung, Mietvertrag und Übergabeprotokoll. Diese Formulare basieren grundsätzlich auf diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und können zusätzliche individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien beinhalten.

 

1.2.  Mit der Unterzeichnung der unter 1.1 erwähnten Formulare, mit der Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese AGB als angenommen.

 

1.3. Abweichenden Geschäfts- oder Mietbedingungen des Mieters werden hiermit ausdrücklich  widersprochen.

 

 

2.      Gültigkeit unserer Angebote und Auftragsannahmen

 

2.1.  Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, soweit sie keine gegenteilige Erklärung  enthalten. Die Gültigkeit der Preise ist in jedem Kostenvoranschlag explizit angegeben. Wird ein Angebot nach der Gültigkeitsdauer vom Vertragspartner bestätigt, behalten wir uns Preisänderungen vor. Im Einzelfall können Angebote nach Ablauf der Gültigkeitsdauer von uns gänzlich widerrufen werden.

 

2.2. Auftragsannahmen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Bestätigung gilt als erteilt, wenn wir nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ablehnen.

 

 

3.      Überlassung an Dritte

 

3.1.  Der Mieter darf die Mietsache nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Herrn Ingo Pelke an Dritten überlassen.

 

 

4.      Pflichten des Mieters

 

4.1.  Der Mieter hat die Mietsache schonend zu behandeln und eventuelle Hinweise von Easymusic-os in Bezug auf das technische Equipment zu beachten.

 

4.2. Der Mieter ist verpflichtet, das ausgeliehene Equipment vor Beschädigung und Verlust, vor Witterungseinflüssen und Diebstahl zu schützen. Für Schäden bzw. Reparaturkosten haftet der Vertragspartner bis zur Höhe des Neuwerts der Geräte. Darüber hinaus trägt der Vertragspartner alle Kosten, die für die Neuanschaffung der beschädigten Geräte entstehen (z.B. Porto etc.).

 

4.3. Der Mieter hat die Eignung des Aufbauorts für die zu installierenden Mietsachen sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere geeignete Anfahrtswege und eine ausreichende Stromzufuhr. Genaue technische Anforderungen werden dem Mieter wenn nötig von Easymusic-os schriftlich mitgeteilt.

 

4.4. Bei Anmietung von drahtlosen Mikrofonanlagen in den Bereichen III (VHF), IV und V (UHF) sowie von Betriebsfunkgeräten hat der Mieter sicherzustellen, dass der Einsatz der Anlagen nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) erfolgt.

 

4.5. Der Mieter hat sich bei Abholung von der ordnungsgemäßen Funktion aller ausgeliehenen Geräte zu überzeugen und mögliche Mängel direkt anzuzeigen. Nach Unterschrift des Mitvertrages bzw. des Übergabeprotokolls verfällt jeglicher Anspruch auf Regress.

 

 

5.      Pflichten des Vermieters

 

5.1. Easymusic-os verpflichtet sich die vertraglich vereinbarten Auf- und Abbauzeiten einzuhalten, so dass die Veranstaltung ohne zeitlichen Verzug beginnen bzw. beendet werden kann. Die Gewährleistung gilt nur, wenn der Vertragspartner alle an ihn gestellten Pflichten (s. Punkt 4) erfüllt.

 

5.2. Easymusic-os gewährleistet bei Übergabe die einwandfreie Funktion des technischen Equipments. Sollten dennoch einmal Mängel auftreten, hat Easymusic-os das Recht (auch mehrmals) nachzubessern und für adäquaten Ersatz zu sorgen. Ein Anspruch auf Preisnachlass von Seiten des Mieters kann nach erfolgter Nachbesserung nicht geltend gemacht werden. Zudem müssen die Mängel mündlich (telefonisch) und schriftlich (Email) mindestens 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn angezeigt werden, ansonsten kann eine Nachbesserung von Seiten des Vermieters nicht mehr garantiert werden.

 

5.3. Easymusic-os verpflichtet sich, den Mieter in alle technischen Aspekte, die zur richtigen und sicheren Bedienung des Equipments erforderlich sind, hinreichend einzuweisen.

 

 

6.      Haftung

 

6.1. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während des Mietzeitraums am Equipment der Firma Easymusic-os entstehen (s. Punkt 4.2). Auf die Möglichkeit einer eigenen Haftpflichtversicherung für Drittschäden wird hingewiesen.

 

6.2. Wird technisches Equipment der Firma Easymusic-os vom Mieter ausgeliehen, selber installiert und in Betrieb genommen, haftet der Mieter für jegliche Personen- und Sachschäden.

 

6.3.  Easymusic-os haftet nur, wenn durch eine grobe Fahrlässigkeit bzw. vorsätzliche Pflichtverletzung unserer Techniker mit unserem Equipment Sach- oder Personenschäden entstehen. Für einen solchen Haftungsfall ist die rechtswirksame Feststellung unseres Verschuldens durch einen Sachverständigen bzw. ein Gerichtsverfahren unabdingbar.

 

6.4.  Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind nicht zulässig, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns verursacht worden ist (s. Punkte 6.3).

 

 

7.      Mietdauer, Rückgabe und Zurückbehaltungsrecht

 

7.1.  Nach Ablauf der Mietzeit steht dem Mieter kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietsache zu.

 

7.2. Setzt der Mieter nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich der Mietvertrag auch ohne Widerspruch von Easymusic-os nicht.

 

7.3. Im Falle der nicht rechtzeitigen Rückgabe zahlt der Mieter für jeden begonnenen Tag der Mietüberschreitung 120% des vereinbarten Tagespreises ebenso wie die dem Vermieter durch die Überschreitung entstehenden Kosten. Das Recht von Easymusic-os, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

 

8.      Rücknahme des Mietmaterials

 

8.1. Easymusic-os bestätigt nicht sofort, dass das Mietmaterial ohne Mängel zurückgenommen wurde. Wir behalten uns vor, das Material innerhalb einer Frist von 7 Tagen dahingehend zu überprüfen.

 

 

9.      Zahlungsfristen und Zahlungsverzug

 

9.1. Grundsätzlich gilt eine Zahlungsfrist von 7 Werktagen, wenn nicht anders auf unseren Rechnungen deklariert.

 

9.2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% der Auftragssumme fällig. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Mit dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs werden sämtliche weiteren Rechnungen fällig und Easymusic-os ist berechtigt, von weiteren Aufträgen zurückzutreten, sofern nicht eine unverzügliche Rechnungsbegleichung erfolgt.

 

 

10.  Kündigung

 

 10.1.  Die Kündigung des Vertrags ist vor Veranstaltungsbeginn von beiden Seiten in schriftlicher Form unter folgenden Bedingungen möglich:

 

10.1.1.   Easymusic-os kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grunds kündigen. Dazu zählen ein schuldhafter Verstoß des Mieters gegen die vereinbarten Aufbauanweisungen (s. 4.3) sowie ein Verstoß gegen die Zahlungsbedingungen (s. 8.2). Darüber hinaus kann Easymusic-os den Vertrag kündigen, wenn grundlegende sicherheitstechnische Bedingungen für den Betrieb der Veranstaltungstechnik im Vorfeld von Seiten des Veranstalters nicht gewährleistet werden können.

 

10.1.2.   Falls der Vertragspartner den Transport technischer Geräte zum Veranstaltungsort wünscht und dabei Geräte durch einen Unfall beschädigt werden oder höhere Gewalt den Transport verzögert bzw. verhindert, ist Easymusic-os von der Vertragspflicht entbunden, soweit den Technikern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

 

10.1.3.     Treffen die Punkte 10.1.1 und 10.1.2 nicht zu und Easymusic-os kündigt den Vertrag, steht dem Vertragspartner eine Entschädigung in voller Höhe der vereinbarten Auftragssumme zu.

 

10.1.4.    Wird der Vertrag von Seiten des Mieters gekündigt, wird bis eine Woche vor dem geplanten Beginn des Mietzeitpunktes eine Mietausfallgebühr von 20% der vereinbarten Auftragssumme an Easymusic-os fällig. Bei Vertragskündigung nach diesem Zeitraum (unter 7 Tagen vor Beginn des Mietzeitpunktes) wird eine Mietausfallgebühr in voller Höhe der Auftragssumme fällig.

 

 

11.  Änderungen und Salvatorische Klausel

 

11.1.     Sollte eine vertraglich getroffene Regelung rechtsunwirksam sein oder werden, wird dadurch der übrige Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der unter Punkt 1.1 genannten Dokumente nicht berührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Regelung durch eine neue, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

 

 

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